Telemedizin-Boom wegen Corona: vorübergehendes Phänomen oder nachhaltige Etablierung?

Angst vor der Ansteckung in Arztpraxis beflügelt die Telemedizin

In diesen bewegten Zeiten kostet es viele Menschen Überwindung, eine Arztpraxis aufzusuchen oder ins Krankenhaus zu gehen. Der Grund: die Angst vor der Ansteckung mit dem Coronavirus. Zwar können laut Kassenärztlicher Vereinigung Niedersachsen Praxen bedenkenlos aufgesucht werden, sofern vorher telefonisch Kontakt aufgenommen wird. Dennoch sind die Arztbesuche, vor allem während des Lockdowns, stark zurückgegangen. Insofern verwundert es nicht, dass in den letzten Monaten die sogenannte Telemedizin einen regelrechten Boom erlebte. Sie ermöglicht einen Arzt-Patienten-Kontakt über räumliche Entfernung, also ohne die Praxis aufsuchen zu müssen.

Ich habe mich gefragt: wie wird Telemedizin in der aktuellen Corona-Pandemie eingesetzt? Und: welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, damit die Telemedizin ihrem Anspruch gerecht wird?

Teil 1: Was versteht man unter Telemedizin? Was sind generelle Vor- und Nachteile? Welche grundsätzlichen Regelungen gelten?

Telemedizin: Medizinische Versorgung auf Distanz

Von Telemedizin spricht die Bundesärztekammer, wenn medizinische Leistungen über räumliche Entfernungen hinweg erbracht werden (https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/telematiktelemedizin/telemedizin/). Die Anwendungsfelder der Telemedizin können grob in die folgenden Kategorien eingeteilt werden:

  • Digitale Sprechstunden zwischen Arzt und Patient: hier kann der Patient seinem Arzt von seinen Symptomen berichten, Ersteinschätzungen und Gesundheitstipps erhalten. Der Vorteil ist in Zeiten von Covid-19, dass der persönliche Kontakt, der die Ansteckungsgefahr erhöht, vermieden wird. Doch auch unabhängig von Covid-19 kann die digitale Sprechstunde Vorteile bringen: etwa in dünn besiedelten ländlichen Regionen mit unzureichender ärztlicher Versorgung.
  • Telemonitoring: bei dieser telemedizinischen Anwendung werden medizinische Daten des Patienten und an den zuständigen Arzt weitergeleitet. Hiermit können Gesundheitsgefahren frühzeitig erkannt werden. Eine Variante hiervon ist der sogenannte Telerucksack: hier kommt die Praxisangestellte zum Hausbesuch, ausgerüstet mit Diagnosegeräten. Die aufgenommenen Daten werden direkt an den Hausarzt weitergeleitet, sodass sich dieser den Hausbesuch spart und stattdessen die Patienten in der Praxis betreuen kann.
  • Telekonsile: Ärzte tauschen sich untereinander auf digitalem Wege aus, um Untersuchungsergebnisse zu besprechen und den weiteren Therapieplan auszuarbeiten. Ein Beispiel aus der Schlaganfallversorgung in Bayern (TEMPiS): Bei Verdacht auf einen Schlaganfall führt der behandelnde Arzt im kleinen Krankenhaus eine klinische Untersuchung durch, der Kollege am Schlaganfallzentrum ist per Videokamera zugeschaltet. Im Anschluss daran entscheiden die Ärzte gemeinsam, ob der Patient verlegt werden sollte (https://www.aerzteblatt.de/archiv/80980/Telemedizin-Qualitaet-und-Nutzen-muessen-belegt-sein). In Zeiten von Covid-19 werden Telekonsile auch verstärkt innerhalb eines Krankenhauses genutzt, um die Zahl der persönlichen Kontakte zu reduzieren.

Telemedizin umfasst höchst sensible Gesundheitsdaten

Doch wie es moderne Technologien an sich haben, bringen sie nicht nur uneingeschränkte Vorteile mit sich. Besonders im Falle der Telemedizin stellen sich datenschutzrechtliche Fragen, immerhin werden höchst sensible Gesundheitsdaten über das Internet verschickt. Deswegen werden auch nicht gängige Software wie Skype zur Videosprechstunde genutzt, sondern spezialisierte, extra für das Gesundheitswesen zugelassene Programme. Dieser Blogbeitrag listet sieben praktische Tipps zur datenschutzrechtlichen Umsetzung von Telemedizin in der Arztpraxis auf: https://www.datenschutzexperte.de/blog/datenschutz-im-alltag/telemedizin-zukunft-der-aerztlichen-versorgung-oder-datenschutz-albtraum/.

Facharztstandard gilt auch für Telemedizin

Außerdem kann eine telemedizinische Betreuung selbstredend nicht in jeder Situation eingesetzt werden – eine körperliche Untersuchung etwa kann schlecht über Videotelefonie erfolgen. Fatal wäre es, wenn etwa Warnzeichen für eine gravierende Erkrankung im Online-Kontakt übersehen würden, oder eine Fehldiagnose aufgrund der eingeschränkten Informationslage, die dem Arzt zur Verfügung steht, gestellt würde.

Insofern hat der Deutsche Ärztetag bereits 2010 einen grundsätzlichen Beschluss gefällt, welche „Voraussetzungen für gute Telemedizin“ aus ihrer Sicht gegeben sein müssen (https://www.bundesaerztekammer.de/aerztetag/beschlussprotokolle-ab-1996/113-daet-2010/top-v/telemedizin/1-voraussetzungen/). Die Kernaussage: Telemedizin kann ärztliches Handeln in klar definierten Einsatzbereichen unterstützen, aber keinesfalls ersetzen. Ebenfalls gilt, dass das ärztliche Handeln im Kontext der Telemedizin den gleichen Qualitätsansprüchen wie in der herkömmlichen Patientenversorgung unterliegt; der Patient hat auch hier Anspruch auf eine Versorgung nach Facharztstandard. Neben dem medizinischen Wissen müsse ein Arzt, der Telemedizin in seiner Versorgung einsetzt, auch qualifiziert sein im Umgang mit der telemedizinischen Software und sich der kommunikativen Besonderheiten und technischen Grenzen bewusst sein.

Teil 2: Welche Rolle spielt Telemedizin in Zeiten von Covid-19?

Massive Steigerung der Videosprechstunden in Niedersachsen

In den vergangenen Jahren waren bereits Pilotprojekte in Niedersachsen gestartet, um die Telemedizin in Hausarztpraxen zu erproben. Doch erst im Zuge der Corona-Krise wurde dieses Konzept in die breite Anwendung getragen. Waren laut Statistik der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen im letzten Quartal 2019 in Niedersachsen lediglich 75 Videosprechstunden durchgeführt worden, stieg diese Zahl auf beeindruckende 13.809 im ersten Quartal des Jahres 2020 (https://www.goettinger-tageblatt.de/Nachrichten/Der-Norden/Kassenaerzte-bieten-vermehrt-Video-Sprechstunden-in-Niedersachsen-an). Diese massive Steigerung ist neben der gestiegenen Nachfrage nach solchen Leistungen auch auf die Lockerung von Rahmenbedingungen zurückzuführen. Alle niedergelassenen Ärzte innerhalb der KV Niedersachsen könnten nun, nachdem sie es angezeigt haben, telemedizinische Versorgung anbieten.

Aus den Zahlen der KV Niedersachsen geht hervor, dass die Möglichkeit zur telemedizinischen Betreuung hauptsächlich von psychotherapeutischen Praxen und von Hausärzten genutzt wird. Dass die psychischen Fachrichtungen an erster Stelle stehen, leuchtet ein: wo es vor allem um Gespräche geht, kann eine Videosprechstunde sehr hilfreich sein. Aber auch hier berichten Ärzte: Videosprechstunden funktionierten nur dann, wenn sich Patient und Arzt kennen würden und bereits ein Vertrauensverhältnis bestünde. Sie könnten nicht den persönlichen Kontakt ersetzen.

Telefonische Krankschreibung – mittlerweile wieder zurückgenommen

Zu Beginn der Corona-Krise hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) von Krankenkassen und Ärztevertretern beschlossen, dass zur Entlastung der Arztpraxen Krankschreibungen wegen leichter Erkrankungen der oberen Atemwege auch telefonisch erfolgen konnten. Zum 1. Juni wurde diese Praxis zurückgenommen, da die aktuelle pandemische Lage es erlaube, dass die Patienten wieder in die Praxen kommen. Dadurch könnte wieder eine gründlichere Untersuchung gewährleistet werden (https://www.tagesschau.de/inland/telefonische-krankschreibung-101.html).

Dieses Beispiel gibt Anlass zum Nachdenken, inwiefern der momentane Aufschwung der Telemedizin langfristig anhalten wird – schließlich wurde in diesem Fall eine regulatorische Lockerung zurückgenommen, nachdem eine Rückkehr zur bisherigen Praxis aufgrund der gesunkenen Infektionszahlen möglich wurde. Wird dies auch für andere Aspekte der Telemedizin gelten, wie etwa die vereinfachte Betreuung via Videosprechstunde, sobald der dringende Bedarf wegfällt?

Davon gehe ich nicht aus. Die Krankschreibung via Telefon war eine Notlösung, in der die eigentliche medizinische Leistung (Krankschreibung) durch ihre telemedizinische Entsprechung komplett ersetzt wurde. Dies steht im Widerspruch zum Standpunkt der Ärzteschaft (oben zitiert), dass Telemedizin lediglich unterstützend eingesetzt werden sollte – insofern ist klar, dass diese Maßnahme nur vorübergehend gelten kann. Hingegen ist das Angebot der Videosprechstunde und Telemonitoring in klar definierten Einsatzbereichen eine sinnvolle Ergänzung zur persönlichen ärztlichen Betreuung und kann daher auch über die aktuelle pandemische Notlage hinaus Bestand haben.

Aus den Erfahrungen für die Zukunft lernen – mit Telemedizinstudien

Telemedizin wird in der Corona-Pandemie nicht nur eingesetzt, sondern auch wissenschaftlich untersucht, um Möglichkeiten zur Optimierung zu erkennen.

Dieses Review von Hagge et al. (2020) beschäftigt sich mit der Verwendung von Telemedizin in der HNO-Medizin. Ergebnis war, dass mehr als 50% der untersuchten Arzt-Patienten-Kontakte telemedizinisch durchführbar seien. Zudem würden sowohl Ärzte als auch Patienten die Telemedizin positiv bewerten (https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7160613/).

Ein Beispiel aus Bayern: das Bezirkskrankenhaus Bayreuth plant, ab Herbst 2020 eine Studie zum Nutzen von Telemedizin in der Sprach- und Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen durchzuführen. Ziel ist es unter anderem, Lücken in der ländlichen Versorgung zu schließen. Außerdem erhofft man sich Vorteile für Patienten mit eingeschränkter Mobilität. Allerdings sei die Finanzierung und Genehmigung der Studie noch offen (https://www.br.de/nachrichten/bayern/bezirkskrankenhaus-bayreuth-plant-telemedizin-studie,Ry2gfiF).

Teil 3: Zukunft der Telemedizin – welche Maßnahmen sollten ergriffen werden, damit sich die Telemedizin langfristig etablieren kann?

Weitere Studien zur Telemedizin durchführen

Wie die vorgenannten Studien zeigen, stellt die Covid-Pandemie eine Art Experimentierlabor dar. Es kann getestet werden, wovon es abhängt, ob Telemedizin in bestimmten Situationen zum Erfolg führt oder nicht. Bestehende Lösungen können verbessert werden und gänzlich neue Anwendungsfelder entwickelt werden. Hier ist es wichtig, dass Studienvorhaben gefördert werden und eine möglichst offener Datenaustausch zwischen den Akteuren des Gesundheitssektors stattfindet.

Ältere Menschen nicht von der Telemedizin ausschließen

Bei der Telemedizin stellt sich auch die Frage, inwiefern der Zugang zu ihr allen Patienten gleichermaßen offensteht. Um schließlich mit dem Arzt in Kontakt treten zu können, müssen technische Endgeräte auf Patientenseite bedient werden. Fraglich ist, ob gerade ältere Patienten versiert genug im Umgang mit dieser Technik sind.

Dieser Frage ist der Digitalverband Bitkom nachgegangen und untersuchte die Nutzung digitaler Gesundheitsangebote bei über 65-Jährigen (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/115706/Viele-Senioren-wollen-Telemedizin-nutzen). Die zwei repräsentativen Untersuchungen zeigen: 50% der Befragten wären grundsätzlich bereit, eine telemedizinische Überwachung des eigenen Gesundheitszustands in Anspruch nehmen. Demgegenüber liegt der Anteil derer, die solche Angebote bereits nutzen, gerade mal bei 6%. Außerdem gaben 46% der befragten Senioren an, dass sie grundsätzlich bereit wären, Messenger zur Kommunikation mit Ärzten zu verwenden. Doch tatsächlich nutzen nur knapp 20% diese Art der Kommunikation.

Dieses Auseinanderklaffen zwischen Bereitschaft und Tun zeigt, dass viele Angebote nicht auf Senioren zugeschneidert sind. Bitkom-Präsident Achim Berg schlägt deshalb vor, alte Menschen durch kommunale Hilfsangebote zu unterstützen. Digitale Streetworker etwa könnten analog zur digitalen Bildung in der Jugendarbeit, Senioren den Einstieg in die digitale Welt erleichtern. Hier zeigt sich allerdings auch eine Nische für kreative Digital-Health-Unternehmer: niedrigschwellige und intuitive Telemedizin-Anwendungen würden bei vielen Senioren auf offene Ohren stoßen.

Ärzte von morgen fit für die Telemedizin machen

Wie oben zitiert, ist eine der zentralen Voraussetzungen für das Gelingen der Telemedizin, dass sich die Ärzte der Besonderheiten dieses speziellen Arzt-Patienten-Verhältnisses bewusst sind. Diese Besonderheiten umfassen einerseits die technischen Grundlagen, andererseits die kommunikativen Herausforderungen, die eine Videosprechstunde mit sich bringt. Doch wie eine Studie der Universität Bielefeld aus dem Jahr 2014 zeigt, fühlen sich 80% der befragten deutschen Medizinstudierenden nicht oder nur unzureichend über Telemedizin informiert (https://www.kma-online.de/aktuelles/it-technik/detail/angehende-aerzte-haben-wenig-ahnung-von-telemedizin-a-28677). Um hier Abhilfe zu schaffen, könnte beispielsweise der Kommunikationskurs in Medizinischer Psychologie/Soziologie genutzt werden, um Grundwissen zu diesem Thema zu vermitteln.

Teil 4: Fazit

Die Telemedizin gewinnt durch die Corona-Pandemie an Auftrieb. Ihre Vorteile des Arzt-Patienten-Kontaktes auf Distanz waren vor allem während des Lockdowns von enormen Wert. Durch die stark ansteigenden Zahlen an Videosprechstunden können in dieser Zeit viele Erfahrungen gemacht werden, worauf es bei der ärztlichen Versorgung auf Distanz ankommt. Es zeigen sich neben erfreulichen Erkenntnissen auch Defizite: im Bereich Benutzerfreundlichkeit für ältere Menschen; im Bereich der ärztlichen Ausbildung. Wenn man aus diesen Erfahrungen lernt, kann die Telemedizin weiter optimiert werden, damit sie in Zukunft ihren festen Platz als Ergänzung zum persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt einnehmen kann.

Aber hier ist wichtig zu unterstreichen: die Telemedizin ist lediglich eine Ergänzung zur konventionellen Medizin vor Ort. Denn die persönliche, empathische Komponente, die in der Medizin von unschätzbarem Wert ist, kann auf Distanz nur schwer realisiert werden.

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Quellen:

sind im jeweiligen Absatz zu finden.

Beitragsbild:

Bild von mcmurryjulie auf Pixabay

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Simon Rösel

Simon studiert Medizin in Göttingen und interessiert sich besonders für Innere Medizin, Bildgebung und Digital Health. E-Mail: simon@medizin-von-morgen.de

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